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Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan und der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für den Hafen- und Offshorebereich Cuxhaven

Die Nutzung der Windenergie hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erhalten. Das Aktionsprogramm der Niedersächsischen Landesregierung aus der 109. Sitzung am 28.05.2002 sieht vor, die Planung von Windenergiestandorten im Offshore-Bereich in Cuxhaven zu entwickeln und fortführen zu lassen. Im Rahmen dieses Konzeptes werden Kapazitäten in Verbindung mit der Offshore-Windenergie im Hafen Cuxhaven geschaffen. Der Hafen soll als logistische Basis an Land für die Montage und den Umschlag dienen. Im Bericht der Landesregierung „Entwicklungen an der niedersächsischen Küste“ vom Juni 2005 wird aufgeführt, dass der Ausbau von Cuxhaven als Basishafen für die Offshore-Windenergie innerhalb der Infrastrukturprojekte des Landes Niedersachsen nach dem Jade-Weser-Port und dem Forschungsflughafen Braunschweig die dritthöchste Priorität genießt. Alle in Frage kommenden Transportvarianten müssen abgefertigt werden können. Insbesondere kommt der Offshore-Basishafen für Cuxhaven der Umschlag von besonders schweren Gütern und Anlagenkomponenten in Betracht, die an Land vormontiert werden und auf ein Schiff umgeschlagen werden sollen. Zurzeit werden hierfür die baulichen Voraussetzungen mit dem Bau einer hochbelastbaren Plattform und einer Schwerlastzufahrt sowie dazugehörige Lagerflächen geschaffen. Ein weiterer 4. Liegeplatz mit Hinterlandflächen befindet sich in der Planfeststellung.

Die Arsu GmbH ist damit beauftragt für beide Liegeplätze die aus naturschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Unterlagen und Gutachten zu erarbeiten. Diese beinhalteten die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan, der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie die artenschutzrechtliche Untersuchung. und eine Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange für Beide Projekte.