Projekte

Gleiserschließung der Hafenerweiterung Stade-Bützfleth – Erstellung von UVS, LBP, SAP und FFH-Vorprüfung

Auftraggeber: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Projektlaufzeit: 2008 bis 2009

Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) plant die Erweiterung der Kaianlagen des Nordhafens Stade-Bützfleth an der Elbe. Für die verkehrliche Erschließung der erweiterten Hafenflächen ist eine Schienenanbindung erforderlich.

Ein Gleis der DB AG führt von Süden her, aus Richtung Stade kommend, bis an das hafennahe Industriegebiet heran. Es endet unmittelbar nördlich der Zufahrtsstraße (Johann-Rathje-Köser-Straße). Daran schließen sich Gleise anderer Träger an, die in das Industriegebiet hineinführen. NPorts plante die Erschließung des erweiterten Hafen über ein eigenes, öffentliches Gleis, das parallel zu den bestehenden Gleisanlagen und der Bützflether Süderelbe geführt werden sollte, um im Bogen von Norden her auf die Hafenerweiterungsfläche zu treffen. Dort war dann eine Aufspaltung in mehrere Gleise vorgesehen. Eine Gleiserschließung wird nur realisiert, wenn auch die Hafenerweiterung verwirklicht wird.

Die neue Gleisanlage ist planfeststellungsbedürftig gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), zuständig ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die ARSU erstellt für das Planfeststellungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VP) und eine Spezielle Artenschutzprüfung (SAP).
Das Vorhaben ruht seit 2009.