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E.ON Steinkohlekraftwerk und Hafenanlage - Standort Stadersand; Gewässerökologisches Gutachten

Auftraggeber: E.ON Kraftwerke GmbH
Projektlaufzeit: seit 2008

Elbe
Die E.ON Kraftwerke GmbH plant am Standort Stadersand die Errichtung eines Steinkohlekraftwerks. Das geplante Kraftwerk ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Zur Versorgung des Kraftwerks mit Steinkohle ist weiterhin am unmittelbar östlich angrenzenden Elbufer der Bau und Betrieb einer Hafenanlage geplant. Für diesen Hafen ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich, dass parallel zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren für das Steinkohlekraftwerk durchgeführt werden soll. Zwischen beiden Planungen bestehen enge Wechselbeziehungen, da beispielsweise die Kühlwasserbauwerke (s. u.) baulich in den Hafen integriert werden sollen und die Entladeeinrichtungen des Hafens Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens sind.
Für die geplante Durchflusskühlung des Kohlekraftwerks ist die Entnahme von Elbwasser und die Wiedereinleitung des erwärmten Kühlwassers in die Elbe vorgesehen. Hierfür wird ein wasserrechtliches Erlaubnis-Verfahren gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Gleiches gilt für die Entnahme von Brauchwasser und die Direkteinleitung einiger Abwasserströme.
Mit den geplanten Vorhaben Kraftwerk und Hafenanlage sind Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer verbunden. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat für den Schutz der Gewässer einen Ordnungsrahmen geschaffen, der das Ziel eines „guten Zustands“ der Gewässer bis 2015 verfolgt. Gleichzeitig gilt ein Verschlechterungsverbot des bisherigen Zustands der Gewässer.
Die ARSU GmbH Oldenburg wurde daher von der E.ON Kraftwerke GmbH damit beauftragt, in einem Gewässerökologischen Gutachten die wasserseitigen Auswirkungen der einzelnen Projektbestandteile auf die Ziele der WRRL zu untersuchen und zu bewerten.