In der Samtgemeinde Hollenstedt im Landkreis Harburg ist die Errichtung und der Betrieb des Windparks „Hollenstedt“ mit vier Windenergieanlagen (WEA) genehmigt. Vorhabenträger ist die Windpark Hollenstedt GmbH & Co. KG. Im Zuge der Baufeldfreimachung und des Wegebaus waren Anfang diesen Jahres Baumfällungen und die Herstellung von Lichtraumprofilen notwendig. Die ARSU GmbH wurde daher für die Durchführung der Gehölzkontrollen vor der Fällung, für die Begleitung der Fällarbeiten sowie für die Durchführung von artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen beauftragt.
Der Genehmigungsbescheid sah vor, dass bei einem Fund von Fledermausquartieren während der Baumkontrollen für den Ersatz dieser Quartiere durch Kästen im Verhältnis 1:2 an geeigneter Stelle zu sorgen ist. Obwohl während der Gehölzkontrollen keine Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse oder Vögel gefunden wurden, die betroffenen Gehölze jedoch von hohem Wert waren, entschied sich der Vorhabenträger, die Quartierverluste auszugleichen.
Daher wurden durch die ARSU GmbH in 2-3 km Entfernung zum Vorhabengebiet in sechs geeigneten Gehölzbereichen insgesamt 7 Vogelnist- und 30 Fledermauskästen als Ersatzmaßnahme für den Gehölzverlust aufgehängt. Die Anbringung der Kästen erfolgte in einer Höhe von 3-4 m, dabei wurde auf einen freien Anflug geachtet, damit die Fledermäuse vor den Kästen schwärmen können. Außerdem wurden verschiedene Kastentypen, wie Flach- und Rundkästen sowie Lang- und Großraumhöhlen, der Firma Hasselfeldt GmbH verwendet. Nun bleibt zu hoffen, dass viele baumhöhlenbewohnende Fledermausarten die Kästen annehmen und durch die Ausgleichsmaßnahme neue Habitate für Fledermäuse geschaffen wurden.
Fledermaus-Spaltkasten für Kleinfledermäuse
Fledermaushöhlen mit 2 Einschlüpfen
Fledermausgroßraumhöhle
Fledermaus-Universal-Langhöhle