Standardisierung der artenschutzfachlichen Methode im Genehmigungs- und Planungsverfahren
Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Laufzeit: 2023-2024
Mit diesem Vorhaben soll das BMWK umfassend beraten und unterstützt werden, Vorschläge zur Standardisierung der artenschutzfachlichen Prüfung in Genehmigungs- und Planungsverfahren von Windenergieanlagen (WEA) an Land zu entwickeln. Im Einzelnen beinhaltet das Vorhaben folgende Aspekte:
- Standardisierung der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse: In Kooperation mit Dr. Oliver Behr, OekoFor GbR, werden insbesondere Vorschläge zur fledermausfreundlichen Betriebssteuerung von WEA, zur einheitlichen Durchführung des Gondelmonitorings sowie zur Methodik der Voruntersuchungen entwickelt. Dabei sollen der Schutz der Fledermäuse, die durch die Abschaltungen verursachten Energieverluste und die Beschleunigung der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden.
- Habitatpotenzialanalyse: Es soll ein einheitlicher Bewertungsmaßstab geschaffen werden, indem klare Kriterien entwickelt werden, wann aufgrund einer HPA eine signifikante Risikoerhöhung für Brutvögel nach Anlage 1 BNatSchG im zentralen Prüfbereich widerlegt werden kann (§ 45b Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG) und wann im erweiterten Prüfbereich die Aufenthaltswahrscheinlichkeit der Brutvögel aufgrund artspezifischer Habitatnutzung oder funktionaler Beziehungen deutlich erhöht ist (§ 45b Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG). Hierzu wurde Anfang September 2023 ein mit BMWK und BMUV abgestimmtes Fachkonzept veröffentlicht (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/fachkonzept-habitatpotenzialanalyse.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
- Probabilistik: Erarbeitung bzw. Evaluierung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung des vorhabenbezogenen Tötungsrisikos von Windenergieanlagen an Land im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Mit dieser Methode soll das Signifikanzkriterium in Verbindung mit im Rahmen des Vorhabens zu entwickelnden Signifikanzschwellen einem einheitlichen Bewertungsmaßstab zugeführt werden. Ziel ist ein hoher Grad an Bestimmtheit und Berechenbarkeit der signifikanten Erhöhung der Kollisionswahrscheinlichkeit im Verhältnis zum allgemeinen Lebensrisiko. Dabei gilt es fachlich valide Signifikanzschwellenwerte für die artspezifisch zulässige Risikoerhöhung unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
- Artenschutz auf Ebene des Planungsrechts: Erarbeitung eines Vorschlags für ein Standardprüfprogramm für eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Planungsverfahrens für Windenergieanlage (sowohl auf Ebene der Raumordnung wie der Bauleitplanung). Der Vorschlag soll im Ergebnis als fachliche Grundlage für die Verordnungen nach § 8 Absatz 5 Raumordnungsgesetz und nach § 9a Absatz 2 Baugesetzbuch dienen und dabei auch gegenwärtige und ggf. zukünftige Anforderungen aus dem EU-Recht berücksichtigen.
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