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Wir ziehen um! Die ARSU GmbH hat ein neues Zuhause.

Ab 9. September finden Sie uns unter einer neuen Adresse.
Unser Team ist bereits fleißig dabei, alles für einen reibungslosen Umzug am Montag und Dienstag vorzubereiten. Wir freuen uns darauf, Sie von unserem neuen Büro aus weiterhin mit innovativen Ideen und spannenden Projekten zu begeistern.

Unser neues Office:
Kreyenstr. 41
26127 Oldenburg

Wichtige Änderungen: Wir haben uns von der klassischen Telefonanlage verabschiedet und heißen jetzt Teams Telefonie herzlich willkommen! Ab Montag, dem 9. September, erreichen Sie uns unter neuen Telefonnummern, die Sie auf unserer Teamseite finden.

Mit dem Umstieg auf den Teams-Client verbessern wir nicht nur unsere Erreichbarkeit, sondern auch die Zusammenarbeit im Team. Egal, ob im Büro oder unterwegs, Sie können uns jetzt überall erreichen und telefonieren – ohne klassische Telefonanlage und Kabel!

Bei Fragen hilft Ihnen unser Sekretariat gerne weiter:
Neue Nummer Zentrale:     +49 441 683030-00

LinkendIn

Standardisierung der artenschutzfachlichen Methode im Genehmigungs- und Planungsverfahren

Auftraggeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Laufzeit: 2023-2024

Mit diesem Vorhaben soll das BMWK  umfassend beraten und unterstützt werden, Vorschläge zur Standardisierung der artenschutzfachlichen Prüfung in Genehmigungs- und Planungsverfahren von Windenergieanlagen (WEA) an Land zu entwickeln. Im Einzelnen beinhaltet das Vorhaben folgende Aspekte:

  • Standardisierung der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse: In Kooperation mit Dr. Oliver Behr, OekoFor GbR, werden insbesondere Vorschläge zur fledermausfreundlichen Betriebssteuerung von WEA, zur einheitlichen Durchführung des Gondelmonitorings sowie zur Methodik der Voruntersuchungen entwickelt. Dabei sollen der Schutz der Fledermäuse, die durch die Abschaltungen verursachten Energieverluste und die Beschleunigung der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden.
     
  • Habitatpotenzialanalyse: Es soll ein einheitlicher Bewertungsmaßstab geschaffen werden, indem klare Kriterien entwickelt werden, wann aufgrund einer HPA eine signifikante Risikoerhöhung für Brutvögel nach Anlage 1 BNatSchG im zentralen Prüfbereich widerlegt werden kann (§ 45b Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG) und wann im erweiterten Prüfbereich die Aufenthaltswahrscheinlichkeit der Brutvögel aufgrund artspezifischer Habitatnutzung oder funktionaler Beziehungen deutlich erhöht ist (§ 45b Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG). Hierzu wurde Anfang September 2023 ein mit BMWK und BMUV abgestimmtes Fachkonzept veröffentlicht (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/fachkonzept-habitatpotenzialanalyse.pdf?__blob=publicationFile&v=6).
     
  • Probabilistik: Erarbeitung bzw. Evaluierung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung des vorhabenbezogenen Tötungsrisikos von Windenergieanlagen an Land im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Mit dieser Methode soll das Signifikanzkriterium in Verbindung mit im Rahmen des Vorhabens zu entwickelnden Signifikanzschwellen einem einheitlichen Bewertungsmaßstab zugeführt werden. Ziel ist ein hoher Grad an Bestimmtheit und Berechenbarkeit der signifikanten Erhöhung der Kollisionswahrscheinlichkeit im Verhältnis zum allgemeinen Lebensrisiko. Dabei gilt es fachlich valide Signifikanzschwellenwerte für die artspezifisch zulässige Risikoerhöhung unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
     
  • Artenschutz auf Ebene des Planungsrechts: Erarbeitung eines Vorschlags für ein Standardprüfprogramm für eine artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen des Planungsverfahrens für Windenergieanlage (sowohl auf Ebene der Raumordnung wie der Bauleitplanung). Der Vorschlag soll im Ergebnis als fachliche Grundlage für die Verordnungen nach § 8 Absatz 5 Raumordnungsgesetz und nach § 9a Absatz 2 Baugesetzbuch dienen und dabei auch gegenwärtige und ggf. zukünftige Anforderungen aus dem EU-Recht berücksichtigen.

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