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Gebiets- und artenschutzrechtliche Risikoabschätzung für den Variantenvergleich der Vorplanung zum Neubau der Fehmarnsundquerung (FSQ)

Auftraggeber: DB Netz AG Regionalbereich Nord und Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Laufzeit: 2019–2020

Die kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke über den Fehmarnsund verbindet seit 1963 die Insel Fehmarn mit dem schleswig-holsteinischen Festland. Da sie den künftigen Anforderungen an einen modernen Schienenverkehr nicht mehr gerecht wird, soll sie durch eine neue feste Anbindung ersetzt oder durch ein zusätzliches Querungsbauwerk ergänzt werden. In der Vorplanung wurden dafür verschiedene technische Lösungen (Brücken und Tunnel) mit unterschiedlichen Trassenverläufen entwickelt, aus denen nach raumstrukturellen, verkehrlichen, technischen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Kriterien eine Vorzugsvariante ermittelt wurde.

Vier Schutzgebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie zwei europäische Vogelschutzgebiete liegen in unmittelbarer Nähe der bestehenden Anlagen. Im Hinblick auf die sich daraus ergebenden europarechtliche Anforderungen hat die ARSU GmbH für insgesamt 21 Varianten eine Abschätzung der jeweils damit verbundenen gebiets- und artenschutzrechtlichen Konflikte und Risiken erarbeitet. Anhand der Anzahl der voraussichtlich ein Ausnahmeverfahren auslösenden Konflikte, der Beeinträchtigungsintensität dieser Konflikte und der sich unter Berücksichtigung des Typwertes der betroffenen Arten und Lebensräume ergebenden Konfliktschwere wurden die Varianten miteinander verglichen und eine gebiets- oder artenschutzrechtliche Rangfolge ermittelt.

Bildergalerie

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Drohnenflug Fehmarnsund (Quelle Foto: DB AG)

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Drohnenflug Fehmarnsund oben (Quelle Foto: DB AG)

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Drohnenflug Fehmarnsund (Quelle Foto: DB AG)

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Kurs auf die Fehmarnsundbruecke (Quelle Foto: DB AG)

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Neue FSQ-Absenktunnel & Erhalt Sundbrücke (Quelle Foto: DB AG)