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Wir ziehen um! Die ARSU GmbH hat ein neues Zuhause.

Ab 9. September finden Sie uns unter einer neuen Adresse.
Unser Team ist bereits fleißig dabei, alles für einen reibungslosen Umzug am Montag und Dienstag vorzubereiten. Wir freuen uns darauf, Sie von unserem neuen Büro aus weiterhin mit innovativen Ideen und spannenden Projekten zu begeistern.

Unser neues Office:
Kreyenstr. 41
26127 Oldenburg

Wichtige Änderungen: Wir haben uns von der klassischen Telefonanlage verabschiedet und heißen jetzt Teams Telefonie herzlich willkommen! Ab Montag, dem 9. September, erreichen Sie uns unter neuen Telefonnummern, die Sie auf unserer Teamseite finden.

Mit dem Umstieg auf den Teams-Client verbessern wir nicht nur unsere Erreichbarkeit, sondern auch die Zusammenarbeit im Team. Egal, ob im Büro oder unterwegs, Sie können uns jetzt überall erreichen und telefonieren – ohne klassische Telefonanlage und Kabel!

Bei Fragen hilft Ihnen unser Sekretariat gerne weiter:
Neue Nummer Zentrale:     +49 441 683030-00

LinkendIn

Konzepte für eine artenschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit

Auftraggeber: Zahlreiche Projektierer

Laufzeit: laufende Tätigkeit

Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erweisen sich immer häufiger als hohe Hürde für die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieprojekten. Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung wird es jedoch unumgänglich sein, auch Standorte zu nutzen, die ein gewisses artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial aufweisen. Hierfür bedarf es entsprechender einzelfallspezifischer Konzepte, die eine Erfüllung der Verbotstatbestände vermeiden helfen, um nicht zwangsläufig auf eine Ausnahme gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 5 angewiesen zu sein.

Hierin liegt derzeit ein Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit der ARSU GmbH. Auf der Grundlage umfassender Kenntnis der relevanten Rechtsprechung, der Vorgaben der jeweiligen Länderleitfäden und des sich ständig weiter entwickelnden wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu Auswirkungen von WEA und den Möglichkeiten zu deren Vermeidung werden jeweils individuelle Konzepte zur Erlangung der artenschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit erarbeitet. Die dabei zu berücksichtigenden Konzepte umfassen das Windparklayout (insbesondere Positionierung der WEA und Höhe des Rotors über Grund), die örtliche Habitatqualität in Bezug auf die vorkommenden Arten, die Prüfung der tatsächlichen Signifikanz der Erhöhung des Tötungsrisikos und die Entwicklung eines darauf bezogenen Pakets an Schutzmaßnahmen. Dabei werden insbesondere auch die sich entwickelnden Möglichkeiten des Einsatzes technischer Antikollisionssysteme einbezogen.