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Datenschutzregelung

Konzepte für eine artenschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit

Auftraggeber: Zahlreiche Projektierer

Laufzeit: laufende Tätigkeit

Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erweisen sich immer häufiger als hohe Hürde für die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieprojekten. Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung wird es jedoch unumgänglich sein, auch Standorte zu nutzen, die ein gewisses artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial aufweisen. Hierfür bedarf es entsprechender einzelfallspezifischer Konzepte, die eine Erfüllung der Verbotstatbestände vermeiden helfen, um nicht zwangsläufig auf eine Ausnahme gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 5 angewiesen zu sein.

Hierin liegt derzeit ein Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit der ARSU GmbH. Auf der Grundlage umfassender Kenntnis der relevanten Rechtsprechung, der Vorgaben der jeweiligen Länderleitfäden und des sich ständig weiter entwickelnden wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu Auswirkungen von WEA und den Möglichkeiten zu deren Vermeidung werden jeweils individuelle Konzepte zur Erlangung der artenschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit erarbeitet. Die dabei zu berücksichtigenden Konzepte umfassen das Windparklayout (insbesondere Positionierung der WEA und Höhe des Rotors über Grund), die örtliche Habitatqualität in Bezug auf die vorkommenden Arten, die Prüfung der tatsächlichen Signifikanz der Erhöhung des Tötungsrisikos und die Entwicklung eines darauf bezogenen Pakets an Schutzmaßnahmen. Dabei werden insbesondere auch die sich entwickelnden Möglichkeiten des Einsatzes technischer Antikollisionssysteme einbezogen.